Schulvorstand
Mitglieder des Schulvorstands sind unter Vorsitz der Schulleitung drei aus der gesamten Lehrerschaft
gewählte Kollegen und vier vom Schulelternrat aus der gesamten Elternschaft gewählte Eltern.
Aufgabenfelder des Schulvorstands sind:
- Haushaltsentlastung der Schulleitung
- Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung
- Benehmensherstellung in dem 2. Punkt mit der Gesamtkonferenz
- Anträge an die Schulbehörde
- Teilnahme an Schulversuchen
- Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter
- Planung von Projektwochen und Schulfesten
- Aus- bzw. Umgestaltung der Stundentafel
- Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Schulleitungsstelle bei Neubesetzung
- Überprüfung und Weiterentwicklung
- Bestimmung der Grundsätze für Werbung und Sponsoring
- Schulpartnerschaften