Der Schulelternrat an unserer Schule

Ein wichtiges Organ sind die gewählten Elternvertreter der einzelnen Klassen, welche sich im Schulelternrat zu einem Gremium zusammenfinden.

Aufgabe der Elternvertreter ist es, als Sprachrohr der Elternschaft in Absprache mit den Klassenlehrern Elternabende einzuberufen. Außerdem können sie bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten innerhalb einer Klasse unterstützend und beratend eingebunden werden. Weiterhin sind die Elternvertreter einer Klasse Mitglied der Klassenkonferenzen, zu denen auch die Zeugniskonferenzen zählen. Hier sind sie beratend tätig.

Im Schulelternrat treffen sich die gewählten Elternvertreter zu Beginn eines jeden Schuljahres in einer konstituierenden Sitzung. Alle zwei Jahr kann dort der Schulelternratsvorstand gewählt werden. Ein gewählter Vorstand bleibt mindestens zwei Jahre im Amt, jedoch höchstsens vier, da man nicht mehr im Vorstand tätig sein kann, wenn das Kind die Schule verlässt. Dies ist in der Regel nach vier Jahren der Fall.

Der Vorstand und auch alle anderen Elternvertreter können jederzeit ihr Amt niederlegen, dann muss automatisch neu gewählt werden.

Die Aufgaben des Schulelternrats sind vielfältig. Der Vorstand ist Mitglied der Gesamtkonferenz der Schule, in welcher pädagogische Entscheidungen abgestimmt werden. Desweiteren beteiligt sich der Schulelternrat an der Organisation von vielen Schulveranstaltungen, wie beispielsweise dem Schulfest, einem Flohmarkt, der Gestaltung des Pausenhofs, des Schulgartens und noch vielen weiteren Aktionen.




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