Hausaufgabenbetreuung

Die Schüler und Schülerinnen des ersten und zweiten Jahrgangs haben die Möglichkeit in der für sie unterrichtsfreien 5. Stunde an einer Hausaufgabenbetreuung teilzunehmen. Über die Teilnahme entscheidet der Klassenlehrer. Da die Hausaufgabenbetreuung von Spendengeldern seitens des Schulträgers finanziert wird, findet sie nicht immer durchlaufend statt. Gelegentlich wird ein finanzieller Engpass mit Geld aus dem Erlös des Schulfestes überbrückt, um eine Kontinuität zu gewährleisten. Die Betreuungskraft ist für gewöhnlich eine Mutter, die Spaß und Freude hat, mit Kindern zu arbeiten und diese bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben zu unterstützen.

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